Digitale Zeiterfassung
BIZZTime: Digitale Zeiterfassung
Gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung bequem und einfach.
Von Menschen aus der Praxis.
Für Unternehmen in der Praxis.
In einem Grundsatzurteil (1ABR 22/21) vom 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Arbeitgeber in Deutschland ebenfalls verpflichtet, ein System zur Erfassung der komplett geleisteten Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzuführen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.). Die Vorgabe des BAG wirkt ohne Umsetzungsfrist, das bedeutet, die Arbeitszeiterfassung hat sofort zu erfolgen, selbst wenn der Gesetzgeber dies noch nicht in einem Gesetz umgesetzt hat.
Wir haben für Sie die passende Lösung: BIZZTime
Mit der digitalen Zeiterfassung zeichnen Sie die Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter inklusive Fehlzeiten mit nur einem Klick auf. Einfach die BIZZTime-App auf Ihrem Smartphone einrichten und los geht’s.
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